Die amtliche Vermessung, das Grundbuch und der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen bilden zusammen das schweizerische Katastersystem. Die amtliche Vermessung beschreibt Lage, Form und Inhalt eines Grundstücks und hält die Angaben im Plan für das Grundbuch fest. Diese in den Massstäben 1:250 bis 1:5'000 erstellten Pläne sind Bestandteil des Grundbuchs.
Rechtverbindlichkeit: angezeigte Daten haben keine Rechtswirkung und keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Verbindlich sind einzig die von der zuständigen Stelle abgegebenen Pläne (siehe rechtliche Hinweise). Aktualität: die Daten der amtlichen Vermessung werden laufend durch die zuständigen Geometerbüros nachgeführt und dem Kanton geliefert. Die im Web angezeigten Daten werden täglich aktualisiert.
Lage- und Höhenfixpunkte sind meist mit Steinen oder Bolzen versicherte Punkte mit bekannten Koordinaten und Höhen.
Sie bilden die Grundlage für alle Daten mit Raumbezug, wie Daten der amtlichen Vermessung, Landeskartenwerke oder Daten in geographischen Informationssystemen.
Die Bodenbedeckung beschreibt die natürliche oder künstliche Beschaffenheit der Erdoberfläche, zum Beispiel Gebäude, befestigte Flächen, humusierte Flächen, Gewässer, bestockte und vegetationslose Flächen.
Versicherte Gebäude sind mit der Gebäudeversicherungsnummer (GVL-Nummer) beschriftet, Objekte von allgemeinem Interesse mit einer Bezeichnung.
Neu bewilligte Bauten werden im Plan bis zu ihrer baulichen Fertigstellung rot schraffiert dargestellt.
Mit der Aufnahme kann die Lücke zwischen der Bewilligung eines Bauprojekts bis zur Fertigstellung und bis zur definitiven Aufnahme in die AV geschlossen werden. Die Information über projektierte Bauten und Anlagen kann für die Planung, Bewilligung von benachbarten Projekten oder den Erwerb von Liegenschaften von Bedeutung sein.
Enthalten Objekte wie Mauern, Treppen, unterirdische Gebäude, Unterstände, eingedolte öffentliche Gewässer, Quellen, Brücken, Hochspannungsfreileitungen, Tunnels, Geleise, usw.
Unterschieden werden folgende Grundstücksarten: Liegenschaften (Parzellen) und selbstständige und dauernde Rechte (Selbstrechte) wie Baurechte, Fischenzrechte, Quellenrechte, Nutzungs- oder Konzessionsrechte, sofern diese flächenmässig erhoben werden können. Alle Grundstücke werden mit ihrer Nummer beschriftet.
Noch nicht im Grundbuch eingetragene Grundstücksänderungen (Mutationen) werden im Plan mit einer roten Linie und die wegfallenden Grundstückgrenzen rot durchgestrichen dargestellt. Alle von einer Grundstücksänderung betroffenen Grundstücke werden mit ihrer Nummer rot beschriftet.
Öl- und Gasleitungen welche dem Rohrleitungsgesetz unterstehen.
Gemeindegrenzen, einschliesslich Hoheitsgrenzpunkte, Bezirksgrenzen (entspricht im Kanton Luzern den Wahlkreisen) und Kantonsgrenzen.
Im Plan werden die von der kantonalen Nomenklaturkomission festgelegten Orts-, Gelände- und Flurnamen (meist in ortsüblicher Aussprache gemäss festgelegter Schreibweise) angezeigt.
Die Hauseingänge adressierter Gebäude sind mit der Hausnummer beschriftet. Lokalisationsnamen wie Strassennamen, Plätze oder benannte Gebiete werden in Schriftsprache gemäss Vorgaben der Gemeinden angezeigt.
Weiterführende Informationen: