Die amtliche Vermessung, das Grundbuch und der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen bilden zusammen das schweizerische Katastersystem. Die amtliche Vermessung beschreibt Lage, Form und Inhalt eines Grundstücks und hält die Angaben im Plan für das Grundbuch fest. Diese in den Massstäben 1:250 bis 1:5'000 erstellten Pläne sind Bestandteil des Grundbuchs.
Die Daten der amtlichen Vermessung werden laufend durch die zuständigen Nachführungsgeometer aktualisiert und dem Kanton geliefert.
Die Aktualisierung der angezeigten Daten erfolgt täglich.
Im Grundbuchplan werden folgende Informationen dargestellt:
Lage- und Höhenfixpunkte sind meist mit Steinen oder Bolzen versicherte Punkte mit bekannten Koordinaten und Höhen. Sie bilden die Grundlage für alle Daten mit Raumbezug, wie Daten der amtlichen Vermessung, Landeskartenwerke oder Daten in geographischen Informationssystemen.
Bodenbedeckung
Die Bodenbedeckung beschreibt die natürliche oder künstliche Beschaffenheit der Erdoberfläche, zum Beispiel Gebäude, befestigte Flächen, humusierte Flächen, Gewässer, bestockte und vegetationslose Flächen.
Versicherte Gebäude sind mit der Gebäudeversicherungsnummer (GVL-Nummer) beschriftet, Objekte von allgemeinem Interesse mit einer Bezeichnung.
Projektierte Bauten
Neu bewilligte Bauten werden im Plan bis zu ihrer baulichen Fertigstellung rot schraffiert dargestellt.
Einzelobjekte
Enthalten Objekte wie Mauern, Treppen, unterirdische Gebäude, Unterstände, eingedolte öffentliche Gewässer, Quellen, Brücken, Hochspannungsfreileitungen, Tunnels, Geleise, usw.
Liegenschaften
Unterschieden werden folgende Grundstücksarten: Liegenschaften (Parzellen) und selbstständige und dauernde Rechte (Selbstrechte) wie Baurechte, Fischenzrechte, Quellenrechte, Nutzungs- oder Konzessionsrechte, sofern diese flächenmässig erhoben werden können. Alle Grundstücke werden mit ihrer Nummer beschriftet.
Projektierte Liegenschaften
Noch nicht im Grundbuch eingetragene Grundstücksänderungen (Mutationen) werden im Plan mit einer roten Linie und die wegfallenden Grundstückgrenzen rot durchgestrichen dargestellt. Alle von einer Grundstücksänderung betroffenen Grundstücke werden mit ihrer Nummer rot beschriftet.
Rohrleitungen
Öl- und Gasleitungen welche dem Rohrleitungsgesetz unterstehen.
Hoheitsgrenzen
Gemeindegrenzen, einschliesslich Hoheitsgrenzpunkte, Bezirksgrenzen (entspricht im Kanton Luzern den Wahlkreisen) und Kantonsgrenzen.
Nomenklatur
Im Plan werden die von der kantonalen Nomenklaturkomission festgelegten Orts-, Gelände- und Flurnamen (meist in ortsüblicher Aussprache gemäss festgelegter Schreibweise) angezeigt.
Gebäudeadressen
Die Hauseingänge adressierter Gebäude sind mit der Hausnummer beschriftet. Lokalisationsnamen wie Strassennamen, Plätze oder benannte Gebiete werden in Schriftsprache gemäss Vorgaben der Gemeinden angezeigt.
Weiterführende Informationen: