Planungszonen stellen sicher, dass künftige Planfestsetzungen nicht durch Nutzungen nach geltendem Recht vereitelt oder beeinträchtigt werden. Die Planungszone kann sich wie ein Bauverbot auswirken, wenn die künftige Planungsmassnahme noch nicht genügend bestimmt ist. Planungszonen dienen also der Sicherung der geplanten Nutzungsänderung, insbesondere der Bewahrung der Planungs- und Entscheidungsfreiheit der Behörden, die nicht durch Vorhaben, die den Planungsabsichten widersprechen, beeinträchtigt werden soll.