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Nutzungsbedingungen

Bei jedem zum Bezug angebotenen Datenprodukt erklärt das angegebene Symbol die erlaubte Nutzung. 

Bitte beachten Sie zudem die rechtlichen Hinweise zum kantonalen Geodatenshop.


Freie Nutzung. Quellenangabe ist Pflicht.

  • Daten dürfen für nicht-kommerzielle Zwecke genutzt werden.
  • Daten dürfen für kommerzielle Zwecke genutzt werden.
  • Quellenangabe ist Pflicht (gemäss GeoIV, Art. 30). 

 

Freie Nutzung. Kommerzielle Nutzung nur mit Bewilligung.

  • Daten dürfen für nicht-kommerzielle Zwecke genutzt werden.
  • Daten dürfen mit einer Bewilligung der zuständigen Stelle für kommerzielle Zwecke genutzt werden (Antragsformular).
  • Quellenangabe ist Pflicht (gemäss GeoIV, Art. 30). 

 

 
Andere freie Nutzung

  • Von externem Anbieter angebotene Daten zur freien Nutzung. Es gelten die dortigen Nutzungsbedingungen.

 


Gebührenpflichtige Daten (gemäss Geoinformationsverordnung GIV). Nutzung nur mit Bewilligung und gegen Gebühr.

  • Daten dürfen nur mit Bewilligung der zuständigen Stelle zweckgebunden gegen Entrichtung einer Gebühr für nicht-kommerzielle Zwecke genutzt werden.
  • Daten dürfen nur mit Bewilligung der zuständigen Stelle zweckgebunden gegen Entrichtung einer Gebühr für kommerzielle Zwecke genutzt werden (Antragsformular).
  • Quellenangabe ist Pflicht (gemäss GeoIV, Art. 30). 


 
Beschränkt öffentliche Daten (Zugangsberechtigungs­stufe B gemäss Geoinformationsverordnung GeoIV). 
Nutzung nur mit Bewilligung der zuständigen Stelle.

  • Daten dürfen nur mit Bewilligung der zuständigen Stelle zweckgebunden für nicht-kommerzielle Zwecke genutzt werden.
  • Daten dürfen nur mit Bewilligung der zuständigen Stelle zweckgebunden für kommerzielle Zwecke nutzen (Antragsformular).
  • Quellenangabe ist Pflicht (gemäss GeoIV, Art. 30). 

 

Allgemeine Nutzungsbedingungen

 

  • Soweit es die vorliegenden Nutzungsbedingungen zulassen, dürfen frei nutzbare Geodaten des Kantons Luzern kostenlos vervielfältigt, verbreitet und weiter zugänglich gemacht werden. Eine Quellenangabe ist Pflicht.
  • Die Nutzung der kantonalen Geodaten ist für alle Zwecke gestattet, die nicht gegen die vorliegenden Nutzungsbedingungen oder gegen geltendes Recht verstossen. Insbesondere dürfen die frei nutzbaren Daten des Kantons Luzern nicht für Anwendungen oder Veröffentlichungen verwendet werden, die kriminelle, illegale, rassistische, diskriminierende, verleumderische, pornografische, sexistische oder homophobe Aktivitäten unterstützen oder zu solchen Aktivitäten anstiften.
  • Werden kantonale Geodaten weitergegeben, gelten die Pflichten der Nutzerinnen und Nutzer auch für die empfangenden Dritten. Die Empfänger sind über die Nutzungsbedingungen zu orientieren. Gebührenpflichtige und beschränkt öffentliche kantonale Geodaten dürfen nicht weitergegeben werden.
  • Datenbezüger sind bei der Nutzung, der Verarbeitung, der Publikation und Weitergabe von kantonalen Geodaten für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen verantwortlich, insbesondere dann, wenn Geodaten mit anderen, und im speziellen mit Adressdaten verknüpft werden.
  • Der Kanton Luzern behält sich das Recht vor, nach freiem Ermessen Geodaten wieder vom Geodatenshop zu entfernen.
  • Der Kanton Luzern schliesst jede Haftung für direkte und indirekte Schäden durch die Datennutzung aus. Er übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichen Geodaten.
  • Bei allen Verwendungen (gedruckt und digital) ist ein gut lesbares Copyright „© <aktuelles Jahr>, rawi Kanton Luzern“ zu platzieren. Bei Druckerzeugnissen mit Impressum ist die Quelle wie folgt anzugeben:
    Geodaten:
    Kanton Luzern
    Raum und Wirtschaft (rawi)
    www.geoportal.lu.ch

 

Erläuterungen

Was ist eine nicht-kommerzielle Nutzung?

Jeder Gebrauch von Daten ohne Gewinnabsicht. Beispiele:

  1. Persönliche Nutzung für eigene Zwecke
  2. Forschung, schulischer Unterricht
  3. Soziale und wohltätige Zwecke
  4. Katastrophenhilfe

Wann liegt eine kommerzielle Nutzung vor?

Daten werden kommerziell genutzt, wenn:

  1. Daten Dritten, gegen Entgelt (Datenweiterverkauf) oder gratis (Datenweitergabe), direkt zugänglich gemacht werden
  2. Daten zur Erzielung von Einnahmen, insbesondere auch Werbeeinnahmen, dienen
  3. Daten zur Erstellung von anderen kommerziellen Produkten eingesetzt werden

Wann benötige ich eine Bewilligung zur Nutzung?

  • Für Daten mit den Nutzungsbedingungen "gebührenpflichtig" und "beschränkt öffentlich" wird für nicht-kommerzielle und kommerzielle Nutzung eine Bewilligung benötigt.
  • Für Daten mit der Nutzungsbedingung "open-by-ask" wird lediglich für die kommerzielle Nutzung eine Bewilligung benötigt

Alles zum Bewilligungsverfahren und das Antragsformular finden Sie auf dieser Seite.

Welche Gebühren fallen bei gebührenpflichtigen Daten an?

Alles Informationen zu Gebühren finden Sie auf dieser Seite.

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20. September 2021

 

 


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