Für die nicht-kommerzielle wie auch für die kommerzielle Nutzung wird in den beschriebenen Fällen eine Bewilligung benötigt.
Bewilligung für nicht-kommerzielle Nutzung
Was ist eine nicht-kommerzielle Nutzung?
Jeder Gebrauch von Daten ohne Gewinnabsicht. Beispiele:
- Persönliche Nutzung für eigene Zwecke
- Forschung, schulischer Unterricht
- Soziale und wohltätige Zwecke
- Katastrophenhilfe
Welche Datenprodukte benötigen eine Bewilligung?
Eine Bewilligung für nicht-kommerzielle Nutzung wird für Produkte mit den Nutzungsbedingungen "gebührenpflichtig" und "beschränkt-öffentlich" benötigt.
Wie wird die Bewilligung erteilt?
Die Bewilligung für die nicht-kommerzielle Nutzung wird mit Auslieferung der Daten implizit erteilt. Sie müssen nichts tun.
Bewilligungskriterien
Gemäss Geoinformationsverordnung wird die Bewilligung zur nicht-kommerziellen Nutzung erteilt, wenn:
- der Zugang gewährt werden kann;
Der Zugang wird für alle im Geodatenshop zum Bezug angebotenen Datenprodukte gewährt.
- die Nutzerin oder der Nutzer deklariert hat, dass die Nutzung ausschließlich dem Eigengebrauch dient.
Bei der Bestellung muss der Verwendungszweck angegeben werden. Damit Nutzer eindeutig identifiziert werden können, ist eine Registration erforderlich.
- die Gebühr durch Verfügung oder Vertrag festgelegt oder vorab einzogen wird.
Vor Bestellabschluss werden die anfallenden Gebühren detailliert ausgewiesen und der Nutzer stimmt diesen explizit zu.
Anfallende Gebühren sind auf dieser Seite detailliert ausgewiesen.
- beschränkt öffentliche Daten („Daten der Zugangsberechtigungsstufe B“) auch den Dritten zugänglich gemacht werden dürfen, an welche die Weitergabe vorgesehen ist.
Die Bewilligung durch die zuständige Stelle wird in der Regel erteilt, wenn es den Schutzinteressen nicht widerspricht oder wenn die Schutzinteressen durch rechtliche, organisatorische oder technische Massnahmen gewahrt werden können.
Bewilligung für kommerzielle Nutzung
Was ist eine kommerzielle Nutzung?
Eine solche liegt vor, wenn:
- Daten Dritten, gegen Entgelt (Datenweiterverkauf) oder gratis (Datenweitergabe), direkt zugänglich gemacht werden
- Daten zur Erzielung von Einnahmen, insbesondere auch Werbeeinnahmen, dienen
- Daten zur Erstellung von anderen kommerziellen Produkten eingesetzt werden
Welche Daten benötigen eine Bewilligung?
Eine Bewilligung wird für alle Daten benötigt, welche nicht die Nutzungsbedingung "freie Nutzung (open-by)" haben.
Wie wird die Bewilligung erteilt?
Verwenden Sie für sämtliche Bewilligungsgesuche folgendes Formular:
Bewilligungsgesuch kommerzielle Nutzung und Veröffentlichung von Geodaten
Die Bewilligung erfolgt mittels Gegenzeichnen des vollständig ausgefüllten Bewilligungsgesuches.
Bewilligungskriterien
Gemäss Geoinformationsverordnung wird die Bewilligung zur kommerziellen Nutzung erteilt, wenn:
- der Zugang gewährt werden kann;
Der Zugang wird für alle im Geodatenshop zum Bezug angebotenen Datenprodukte gewährt.
- der Nutzer registriert ist.
Damit Nutzer eindeutig identifiziert werden können, ist eine Registration erforderlich. Wir behalten uns vor, Kontoangaben vor der Erteilung einer Bewilligung zu überprüfen.
- der Nutzer Zweck, Intensität und Dauer der kommerziellen Nutzung deklariert hat.
Für jede kommerzielle Nutzung ist ein vollständig ausgefülltes Bewilligungsgesuch einzureichen.
- die Gebühr durch Verfügung oder Vertrag festgelegt oder vorab bezogen wird.
Vor Bestellabschluss werden die anfallenden Gebühren detailliert ausgewiesen und der Nutzer stimmt diesen explizit zu.
Anfallende Gebühren sind auf dieser Seite detailliert ausgewiesen.
- beschränkt öffentliche Daten („Daten der Zugangsberechtigungsstufe B“) auch den Dritten zugänglich gemacht werden dürfen, an welche die Weitergabe vorgesehen ist.
Die Bewilligung durch die zuständige Stelle wird in der Regel erteilt, wenn es den Schutzinteressen nicht widerspricht oder wenn die Schutzinteressen durch rechtliche, organisatorische oder technische Massnahmen gewahrt werden können.
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 25. Oktober 2021