Nutzungsbedingungen

Erlaubte Nutzung Datenprodukte

Bei jedem im Geodatenshop zum Bezug angebotenen Datenprodukt erklärt das angegebene Symbol die erlaubte Nutzung. 

    Open-By

    Freie Nutzung. Quellenangabe ist Pflicht. ("open-by")

    • Daten dürfen für nicht-kommerzielle Zwecke genutzt werden.
    • Daten dürfen für kommerzielle Zwecke genutzt werden.
    • Quellenangabe ist Pflicht (gemäss GeoIV, Art. 30). 
    andere offene Nutzungsbedingung

    Andere freie Nutzung

    • Von externem Anbieter zur freien Nutzung angebotene Daten. Es gelten die dortigen Nutzungsbedingungen.
    gebührenpflichtig

    Gebührenpflichtige Daten (gemäss Geoinformationsverordnung GIV).
    Nutzung nur mit Bewilligung und gegen Gebühr.

    • Daten dürfen nur mit Bewilligung der zuständigen Stelle zweckgebunden gegen Entrichtung einer Gebühr (Überblick Gebühren) für kommerzielle Zwecke genutzt werden (siehe Nutzungsbewilligung unten).
    • Quellenangabe ist Pflicht (gemäss GeoIV, Art. 30). 
    schützenswert

    Beschränkt öffentliche Daten (Zugangsberechtigungs­stufe B gemäss Geoinformationsverordnung).  Nutzung nur mit Bewilligung der zuständigen Stelle.

    • Daten dürfen nur mit Bewilligung der zuständigen Stelle zweckgebunden für kommerzielle Zwecke nutzen (siehe Nutzungsbewilligung unten).
    • Quellenangabe ist Pflicht (gemäss GeoIV, Art. 30). 

    Nutzungsbewilligung


    Für gebührenpflichtige Daten der amtlichen Vermessung und beschränkt-öffentlichen Daten benötigen sie eine Bewilligung, wenn sie diese kommerziell nutzen wollen.

    Verwenden Sie dazu das Formular Bewilligungsgesuch kommerzielle Nutzung.

    Hinweis: Die Verwendung von gebührenpflichtigen Daten für den beim Bezug angegeben Zweck (z.B. Bauprojekt) stellt keine kommerzielle Nutzung. Eine solche liegt erst vor, wenn die Daten, ...:

    1. gegen Entgelt (Weiterverkauf) oder gratis (Weitergabe) Dritten zugänglich gemacht werden
    2. zur Erzielung von Einnahmen (insbesondere Werbeeinnahmen) genutzt werden
    3. zur Erstellung von kommerziellen Produkten eingesetzt werden 

    Bewilligungskriterien einblenden

     

    Allgemeine Nutzungsbedingungen

    Rechte der Nutzenden

    • Soweit es die vorliegenden Nutzungsbedingungen zulassen, dürfen frei nutzbare Geodaten des Kantons Luzern kostenlos vervielfältigt, verbreitet und weiter zugänglich gemacht werden. Eine Quellenangabe ist Pflicht.

    Pflichten der Nutzenden

    • Die Nutzung der kantonalen Geodaten ist für alle Zwecke gestattet, die nicht gegen die vorliegenden Nutzungsbedingungen oder gegen geltendes Recht verstossen. Insbesondere dürfen die frei nutzbaren Daten des Kantons Luzern nicht für Anwendungen oder Veröffentlichungen verwendet werden, die kriminelle, illegale, rassistische, diskriminierende, verleumderische, pornografische, sexistische oder homophobe Aktivitäten unterstützen oder zu solchen Aktivitäten anstiften.
    • Werden kantonale Geodaten weitergegeben, gelten die Pflichten der Nutzenden auch für die empfangenden Dritten. Die EmpfängerInnen sind über die Nutzungsbedingungen zu orientieren. Gebührenpflichtige und beschränkt öffentliche kantonale Geodaten dürfen nicht weitergegeben werden.
    • DatenbezügerInnen sind bei der Nutzung, der Verarbeitung, der Publikation und Weitergabe von kantonalen Geodaten für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen verantwortlich. Insbesondere auch dann, wenn Geodaten mit anderen Daten - im speziellen mit Adressdaten - verknüpft werden.

    Änderungsvorbehalt

    • Der Kanton Luzern behält sich das Recht vor, nach freiem Ermessen Geodaten jederzeit ohne Ankündigung ganz oder teilweise zu ändern, zu entfernen oder zeitweise nicht zu veröffentlichen.

    Rechtswirkung

    • Die bezogenen Geodaten entfalten keine Rechtswirkung und dienen ausschliesslich Informationszwecken. Rechtlich verbindliche Auskünfte erteilen die zuständigen Stellen.

    Haftungsausschluss

    • Der Kanton Luzern schliesst jede Haftung für direkte und indirekte Schäden durch die Datennutzung aus. Er übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichen Geodaten. DatenbezügerInnen müssen sich selber Klarheit über die Aktualität, die Qualität und die Vollständigkeit der Daten verschaffen.

    Copyright

    • Bei allen Verwendungen (gedruckt und digital) ist ein gut lesbares Copyright „© <aktuelles Jahr>, rawi Kanton Luzern“ zu platzieren. Bei Druckerzeugnissen mit Impressum ist die Quelle wie folgt anzugeben:
      Geodaten:
      Kanton Luzern
      Raum und Wirtschaft (rawi)
      www.geoportal.lu.ch

     

      Bitte beachten Sie zudem die rechtlichen Hinweise.

      Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19. Oktober 2023