OGD bedeutet grundsätzlich Veröffentlichung von Daten zur freien Nutzung, Modifikation und Weitergabe zu jedem Zweck. Anforderungen wie beispielsweise die Quellenangabe oder Einschränkungen wie das Einhalten des Datenschutzes sind dabei Pflicht. Eine weitere hohe Anforderung von OGD ist auch die Maschinenlesbarkeit von Daten. Dies bedeutet, dass diese in geeigneten Formaten digital und gut dokumentiert zur Verfügung stehen.
Mit der Teilrevision der Geoinformationsverordnung (GIV) vom 1.1. 2022 verfolgt der Kanton Luzern die Stossrichtung, öffentliche Geodaten ausserhalb der amtlichen Vermessung als Open Government Data (OGD) gebührenfrei zugänglich zu machen.